
Wir legen an, aber wir kommen auch wieder. Hecken, Rasen, Pflaster und Bäume — im festen Rhythmus oder wenn es nötig wird.
Nicht alles geht das ganze Jahr. Manches ist eine Frage der Jahreszeit, manches eine Frage des Gesetzes.
Zur Sperrzeit: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist der Rückschnitt von Hecken und Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten — wegen brütender Vögel. Erlaubt bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt. Wir prüfen das vor jedem Termin.
Antippen, worum es geht. Sie sehen die richtige Jahreszeit, was wir vorher brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen.
Wir haben eigene Maschinen und einen eigenen Container. Was bei Ihnen anfällt, nehmen wir mit — Sie müssen nichts wegfahren.
Für Pflegeverträge reicht ein Anruf. Für alles Größere kommen wir vorbei, messen und schicken ein Angebot mit Festpreis.